Bekanntmachungen und allgemeine Informationen
Die Friedhofsverwaltung informiert
Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Beisetzungen in den Urnengemeinschaftsanlagen (Rosenhain) auf dem kirchlichen Friedhöfen Breitingen und Regis grundsätzlich gem. § 17 Abs. 4 der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Regis-Breitingen anonym erfolgen bzw. erfolgt sind. Ausnahme bildet die Inschrift der Namenstafeln an der Mauer auf dem Friedhof Breitingen.
Weiterhin darf auf dem Sockel der Umrandung lediglich Blumenschmuck abgestellt werden, sonstiger Grabschmuck (in Form von Figuren, Schieferplatten mit Namensnennung oder Abbildungen usw.) wird nicht zugelassen.
Wir möchten alle betreffenden Angehörigen und Besucher darum bitten, jeden privaten Grabschmuck mit Namensnennung oder Abbild des Verstorbenen sowie allen weiteren Grabschmuck, welcher nicht als Behältnis für Blumenschmuck dient, bis zum 31. Juli 2023 von den Urnengemeinschaftsanlagen zu entfernen.
Nach dem 31. Juli 2023 wird dies durch die Friedhofsverwaltung geschehen.
Die Friedhofverwaltung bewahrt den entfernten Grabschmuck 3 Monate mit der Möglichkeit der Abholung durch die Hinterbliebenen auf. Anderenfalls wird dieser anschließend entsorgt.
Einladung zur 44. Sitzung des Stadtrates der Stadt Regis-Breitingen am 28.09.2023
am Donnerstag, dem 28. September 2023 findet die 44. Sitzung des Stadtrates der Stadt Regis-Breitingen im Schulungsraum der FF Regis-Breitingen in 04565 Regis-Breitingen, Schillerstraße 3 statt.
Beginn: 18.00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist für diese Sitzung vorgesehen:
öffentlicher Teil:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates, Festlegung der Mitunterzeichner des Protokolls, Protokollkontrolle der 42. Sitzung am 29.06.2023, der 43. Sitzung am 27.07.2023 und der 1. Sondersitzung am 27.07.2023
- Informationen zur Sitzung des Technischen Ausschusses und des Verwaltungsausschusses
- Bürgerfragestunde
- Beschlussfassung zur Feststellung Jahresabschluss 2014 – BV 01/44/2023 – Anlage 1 –
- Beschlussfassung zur Anpassung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landratsamt Landkreis Leipzig – BV 02/44/2023
- Bekanntgabe Prüfbericht überörtliche Prüfung Eröffnungsbilanz 2012 – Anlage 2a, 2b
- Beschlussfassung Haushaltssperren im Haushalt 2023 – BV 03/44/2023 – Anlage 3
- Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe Kreisumlage – BV 04/44/2023
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Objektplanung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 05/44/2023 – Anlage 4
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Brandschutz für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 06/44/2023 – Anlage 5
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Elektroplanung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 07/44/2023 – Anlage 6
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Freianlagenplanung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 08/44/2023 – Anlage 7
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Tragwerksplanung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 09/44/2023 – Anlage 8
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Vermessung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 10/44/2023 – Anlage 9
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Haustechnikplanung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 11/44/2023 – Anlage 10
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Baugrunduntersuchung für die Erweiterung Kindertagesstätte Regis-Breitingen – BV 12/44/2023 – Anlage 11
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Baugrunduntersuchung für den Bebauungsplan „Blumrodaer Straße“ – BV 13/44/2023 – Anlage 12
- Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistung für Verträglichkeitsuntersuchung für den Bebauungsplan „Blumrodaer Straße“ – BV 14/44/2023 – Anlage 13
- Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe für den Ausfall der Ausgleichsbeträge „Sanierungsgebiet Alt-Breitingen“ – BV 15/44/2023
- Beschlussfassung zum Verkauf des Grundstückes Am Wäldchen 4 – BV 16/44/2023
- Informationen
- Schließung der Sitzung
Mit freundlichen Grüßen
Zetzsche
Bürgermeister der Stadt Regis-Breitingen
Nach § 36b SächsGemO müssen die, der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen veröffentlicht werden, außer wenn diese Personenbezogene Daten (für die datenschutzrechtliche Bedenken bestehen) oder betriebs-/ geschäftsinterne Geheimnisse beinhalten.
Anhang
Beschlussvorlagen
BV 01/44/2023
BV 02/44/2023
BV 03/44/2023
BV 04/44/2023
BV 05/44/2023
BV 06/44/2023
BV 07/44/2023
BV 08/44/2023
BV 09/44/2023
BV 10/44/2023
BV 11/44/2023
BV 12/44/2023
BV 13/44/2023
BV 14/44/2023
BV 15/44/2023
BV 16/44/2023
Anlagen
Anhang Ende
Die Kämmerei informiert :
- Einsicht des Berichtes über die örtliche Prüfung der folgenden Jahresabschlüsse siehe Anlage:
Prüfbericht 2012
Prüfbericht 2013
- Einsicht des Beteiligungsberichtes 2021 siehe Anlagen:
1. ortsübliche Bekanntgabe Auslegung
3. Beteiligungsbericht Anlagen
4.1 Breitband GmbH Beteiligungsbericht
4.2 KBE 2020-2021 Beteiligungsbericht
4.3 KF Beteiligungsbericht 2021 vorläufig
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Einwohnermeldeamt hat Ihnen all die Jahre eine Erinnerung zukommen lassen, wenn Ihr Personalausweis die Gültigkeit verliert. Die Stadt Regis-Breitingen war damit fast die einzige Kommune, die dies noch praktizierte. Die Erinnerung war reine Kulanz und ein Entgegenkommen der Stadtverwaltung. Jeder Bürger hat die Pflicht, nach § 1 PAuswG, selbstständig auf die Gültigkeit seiner Ausweisdokumente zu achten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie aus Kostengründen bzw. aktuellen Sparmaßnahmen, zukünftig keine Erinnerungen mehr erhalten werden! Bitte achten Sie daher selber auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente! Wir bitten um Verständnis!
Gärten zu Verpachten
Die Stadt Regis-Breitingen bietet folgende Gärten zur Verpachtung an:
hier informieren
Die Stadtverwaltung Regis-Breitingen bietet Baugrundstücke zum Verkauf!
Nähere Informationen erhalten Sie per Anfrage bei Frau Petschke unter:
fraupetschke@stadt-regis-breitingen.de
034343 71816
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie
Informationen der Kämmerei
Im Rathaus der Stadtverwaltung Regis-Breitingen liegen ab sofort Flyer – „Die neue Grundsteuer – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer“ – vom Staatsministerium der Finanzen zur Mitnahme aus.
Zudem können Sie den Flyer auf der Startseite der Homepage der Stadt Regis-Breitingen sowie unter der Rubrik Bekanntmachungen aufrufen.
Bei Fragen zur Grundsteuerreform, wenden Sie sich bitte, an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Internetseite des Finanzamtes Grimma (www.fa-grimma.de) enthält u.a. die Anschrift, E-Mail Adressen, Telefonnummern. Es wurde eine Hotline zu Grundsteuerfragen für das Finanzamt Grimma eingerichtet, diese ist unter der Telefonnummer: 03437/ 940 5900 erreichbar.
auf das Bild klicken und informieren
(!Die Flyer liegen auch kostenfrei auf dem Rathaus aus!)
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Informationsschreiben im II. Quartal 2022 der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen
Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.
Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.
Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de
Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Stadt oder Gemeinde nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.
Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de