ich freue mich, dass Sie zu unserer Webseite gefunden haben und möchte Sie herzlich willkommen heißen.
Regis-Breitingen mit seinen Ortsteilen Ramsdorf, Hagenest und Wildenhain liegt 35 km südlich von Leipzig direkt an der Grenze zu Thüringen. Im Neuseenland inmitten von viel Grün gelegen, können Sie sich an einem angrenzenden Naturschutzgebiet ebenso erfreuen wie am herrlichen Haselbacher See. Bis nach Altenburg mit seinem Schloß sind es nur 15 km und auch Leipzig ist in einer halben Stunde mit der S-Bahn erreichbar. Dank einer günstigen Autobahnanbindung in der Nähe ist auch Chemnitz schnell und problemlos zu erreichen.
Regis-Breitingen verfügt neben seiner über 1000- jährigen Geschichte über eine sehr gute Infrastruktur mit Kita, Grund -und Oberschule, einer tollen Sportstätte sowie einem schönen Freibad.
Es gibt ein reges Vereinsleben und ein sehr gutes Miteinander in unserer Stadt.
Es gibt viele Gründe unsere Kleinstadt zu besuchen oder sogar seinen Lebensmittelpunkt hier zu verankern.
Ich freue mich auf Sie und lade Sie ein, sich hier selbst einen Eindruck zu verschaffen und wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Jörg Zetzsche -Bürgermeister-
Information Lieferzeiten Reisepässe
Wir bitten um unbedingte Beachtung! Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei für Reisepässe betragen aktuell bis zu 9 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Reisen. Kurzfristige Terminvereinbarungen können aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens nicht realisiert werden. Schauen Sie also bitte rechtzeitig nach den Gültigkeiten um Zusatzkosten zu vermeiden.
Die Straßenverkehrsbehörde informiert Notwendige Änderung der Regelungen zum Parken in der Bahnhofstraße Der Ausbau des Bahnhofes Regis-Breitingen schreitet voran. Hierzu sind einige Eingriffe in den Straßenverkehr notwendig. Ab 17.06.2024 – 31.12.2024 ist es notwendig die Bahnhofstraße für das Halten und Parken zu sperren, da in dieser Zeit unregelmäßig mehrere überbreite Schwerlasttransporte die Bahnhofstraße befahren. Das Parken in den Parktaschen Richtung Bahnhof ist jedoch erlaubt. Weiterhin ist der gesamte Bahnhofsvorplatz ab dem 17.06.2024 – 30.06.2026, mit Ausnahme des Linienverkehrs, für das Halten und Parken gesperrt.
Im Kommunalen Forum Südraum Leipzig, einem Zweckverband mit 12 Mitgliedskommunen ist eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden als
Sachbearbeiter/in für Steuer- und Finanzangelegenheiten
(w/m/d)
ab 01.01.2025 zu besetzen.
Der Zweckverband ist als wichtiger regionaler Akteur seit mehr als 25 Jahren an der regionalen Entwicklung des Leipziger Neuseenlands beteiligt. Mit seinen Erfahrungen unterstützt er vor allem seine Verbandsmitglieder, aber auch andere Akteure der Region.
Wir bieten Ihnen
- eine nach der Entgeltgruppe 8 TVöD bewertete Stelle
- ein Tätigkeitsfeld mit einem hohen Maß an selbständigem Arbeiten
- einen Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Markkleeberg, wenige Gehminuten von der zent-ralen Verknüpfungsstelle des ÖPNV
- flexible Arbeitszeiten / Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr, eine Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
Die zu besetzende Stelle beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Unterstützung der Verbandsmitglieder beim Vollzug der Durchführung der Beherber-gungssteuersatzungen
- Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Erhebung der Beherbergungssteuer
- Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Besteuerung von Beherbergungseinrich-tungen im Südraum Leipzig
- Verfolgung der Melde- und Auskunftspflichten, Bearbeitung von Mahnungen und Rekla-mationen
- Überwachung der Steuereinzahlungen an die Verbandsmitglieder
- Vor-Ort-Kontrollen bei Beherbergungseinrichtungen
- Erstellung von Rechnungen und Bescheiden
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Bearbeitung von Zahlungsanweisungen des Zweckverbandes
- Erledigung von Zuarbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses
Für die zu besetzende Stelle wird eine Person mit großer Einsatzbereitschaft und hoher Belastbar-keit sowie Flexibilität bei der Arbeitsorganisation gesucht.
Unsere Erwartungen an Sie:
- Ausbildungsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r, Büro-kauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Angestelltenprüfung I oder ein vergleichbarer Abschluss
- ausgeprägtes Zahlenverständnis und die Fähigkeit, finanzielle Daten zu analysieren
- gute und anwendungsbereite Kenntnisse arbeitsplatzbezogener PC-Software, insbeson-dere Microsoft Office (MS Word, Excel, PowerPoint),
- gute und anwendungsbereite Kenntnisse des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts oder die Fähigkeit, sich diese Kenntnisse schnell anzueignen
- strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
Aufgrund der erforderlichen hohen Mobilität innerhalb der Region sind der Führerschein Klasse B und die dienstliche Nutzung des privateigenen PKW Einstellungsvoraussetzungen.
Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Stelle ist in die Entgeltgruppe 8 TVöD eingruppiert.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berück-sichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 11.10.2024 an:
info@kommunalesforum.de oder an: Kommunales Forum Südraum Leipzig
Geschäftsstelle
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Für Nachfragen steht Ihnen Frau Dr. Raatzsch unter der Telefonnummer 0341/350 16777 zur Verfügung.
Stadt Regis-Breitingen
Rathausstraße 25
04565 Regis-Breitingen
034343-718-0
034343-718-30
info@stadt-regis-breitingen.de
Öffnungszeiten
Dienstag: | Donnerstag: |
09.00 - 12.00 Uhr | 09.00 - 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Bürgerpolizist für Regis-Breitingen
Polizeihauptmeister Benito Bergander
Polizeistandort Kitzscher
Ernst-Schneller-Straße 1
04567 Kitzscher
Tel.: 03433 7901-30
Sprechzeiten im Rathaus Regis-Breitingen, Rathausstraße 25
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Tel.: 034343/ 718-20
Mobil: 0173/9618468
E-Mail: benito.bergander@polizei.sachsen.de
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an das Polizeirevier Borna.
Tel.: 03433 2440
E-Mail: gs.pr-bn@polizei.sachsen.de
Monat | TA | VA | SR | |
---|---|---|---|---|
Januar | 4.1. | 11.1. | 25.1. | |
Februar | 8.2. | 15.2. | 29.2. | |
März | 7.3. | 14.3. | 28.3. | |
April | 4.4 | 11.4. | 25.4. | |
Mai | 2.5. | 16.5. | 30.5. | |
Juni | ||||
Juli | 11.7. konstituierende Sitzung | |||
August | 8.8. | 15.8. | 29.8. | |
September | 5.9. | 12.9. | 26.9. | |
Oktober | 8.10. | 10.10. | 24.10. | |
November | 7.11. | 14.11. | 28.11. | |
Dezember | 5.12. | 12.12. | 19.12. |
Spendenaufruf
Pro Oberschulstandort Regis-Breitingen
Jeder € zählt
Die Stadt Regis-Breitingen bittet auf Initiative der Gruppe „Pro Oberschulstandort Regis-Breitingen“ um Unterstützung in Form von Spenden zum Erhalt und Ausbau des Oberschulstandortes Regis-Breitingen.
Sie wollen spenden? So einfach geht es:
- in bar durch persönlich Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: | DKB Deutsche Kreditbank, Berlin |
IBAN: | DE25 1203 0000 0018 0314 01 |
BIC: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Spende für Pro Oberschule* |
*Ab sofort wird eine Veröffentlichung des Spendernamens nur auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders erfolgen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.
Spendenaufruf
Spendenaufruf
des Bürgermeisters für die Sportvereine
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Regis-Breitingen, Hagenest, Ramsdorf und Wildenhain! Es ist eine außergewöhnliche Zeit, geprägt von Einschränkungen, emotionaler Anspannung und Existenzängsten, aber auch von großer Solidarität.
Zahlreiche private Haushalte und Unternehmen sind von drastisch gestiegenen Energie- und Gaspreisen betroffen. Die Gaspreisbremse – ein Preisdeckel für einen Teil des Gasverbrauchs und eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll sie entlasten / hat sie entlastet. Unklar ist aber, welche Hilfen die Sportvereine erhalten. Die aktuelle Energie- und Gaspreisentwicklung trifft unsere Sportvereine hart. Sämtliche Kosten auf die Mitglieder über den Beitrag einzuholen würde den Vereinen schwerfallen.
Die Stadt selbst hat bereits eine Unterstützung zugesagt. Doch auch geht die aktuelle Energie- uns Preisentwicklung an der Stadt nicht vorbei. Auch auf diese werden Mehrbelastungen zukommen.
Aus diesem Grund bittet der Bürgermeister für die SPORTVEREINE der Stadt um UNTERSTÜTZUNG in Form von Spenden. Jeder € zählt. Die Gelder werden nur für die Finanzierung der Energie- und Gaskosten verwendet und dienen somit zum Erhalt der Vereine.
Sie wollen spenden? So einfach geht es:
- in bar durch persönlich Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: | DKB Deutsche Kreditbank, Berlin |
IBAN: | DE25 1203 0000 0018 0314 01 |
BIC: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Spende für Sportverein XXX* |
*Bitte geben Sie den Verein an, für den SIE spenden wollen
WICHTIG: Ab sofort wird eine Veröffentlichung des Spendernamens nur auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders erfolgen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.