Herzlich Willkommen in Regis-Breitingen
Die Stadtverwaltung Regis-Breitingen bietet Baugrundstücke zum Verkauf!
Nähere Informationen erhalten Sie per Anfrage bei Frau Petschke unter:
fraupetschke@stadt-regis-breitingen.de
034343 71816
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier
Informationen der Kämmerei
Im Rathaus der Stadtverwaltung Regis-Breitingen liegen ab sofort Flyer – „Die neue Grundsteuer – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer“ – vom Staatsministerium der Finanzen zur Mitnahme aus.
Zudem können Sie den Flyer auf der Startseite der Homepage der Stadt Regis-Breitingen sowie unter der Rubrik Bekanntmachungen aufrufen.
Bei Fragen zur Grundsteuerreform, wenden Sie sich bitte, an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Internetseite des Finanzamtes Grimma (www.fa-grimma.de) enthält u.a. die Anschrift, E-Mail Adressen, Telefonnummern. Es wurde eine Hotline zu Grundsteuerfragen für das Finanzamt Grimma eingerichtet, diese ist unter der Telefonnummer: 03437/ 940 5900 erreichbar.
auf das Bild klicken und informieren
(!Die Flyer liegen auch kostenfrei auf dem Rathaus aus!)
Spendenaufruf
Pro Oberschulstandort Regis-Breitingen
Jeder € zählt
Die Stadt Regis-Breitingen bittet auf Initiative der Gruppe „Pro Oberschulstandort Regis-Breitingen“ um Unterstützung in Form von Spenden zum Erhalt und Ausbau des Oberschulstandortes Regis-Breitingen.
Sie wollen spenden? So einfach geht es:
- in bar durch persönlich Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: | DKB Deutsche Kreditbank, Berlin |
IBAN: | DE25 1203 0000 0018 0314 01 |
BIC: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Spende für Pro Oberschule* |
*Ab sofort wird eine Veröffentlichung des Spendernamens nur auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders erfolgen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.
Spendenaufruf
Spendenaufruf
des Bürgermeisters für die Sportvereine
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Regis-Breitingen, Hagenest, Ramsdorf und Wildenhain! Es ist eine außergewöhnliche Zeit, geprägt von Einschränkungen, emotionaler Anspannung und Existenzängsten, aber auch von großer Solidarität.
Zahlreiche private Haushalte und Unternehmen sind von drastisch gestiegenen Energie- und Gaspreisen betroffen. Die Gaspreisbremse – ein Preisdeckel für einen Teil des Gasverbrauchs und eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll sie entlasten / hat sie entlastet. Unklar ist aber, welche Hilfen die Sportvereine erhalten. Die aktuelle Energie- und Gaspreisentwicklung trifft unsere Sportvereine hart. Sämtliche Kosten auf die Mitglieder über den Beitrag einzuholen würde den Vereinen schwerfallen.
Die Stadt selbst hat bereits eine Unterstützung zugesagt. Doch auch geht die aktuelle Energie- uns Preisentwicklung an der Stadt nicht vorbei. Auch auf diese werden Mehrbelastungen zukommen.
Aus diesem Grund bittet der Bürgermeister für die SPORTVEREINE der Stadt um UNTERSTÜTZUNG in Form von Spenden. Jeder € zählt. Die Gelder werden nur für die Finanzierung der Energie- und Gaskosten verwendet und dienen somit zum Erhalt der Vereine.
Sie wollen spenden? So einfach geht es:
- in bar durch persönlich Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: | DKB Deutsche Kreditbank, Berlin |
IBAN: | DE25 1203 0000 0018 0314 01 |
BIC: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Spende für Sportverein XXX* |
*Bitte geben Sie den Verein an, für den SIE spenden wollen
WICHTIG: Ab sofort wird eine Veröffentlichung des Spendernamens nur auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders erfolgen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.
Spendenaufruf
Spendenaufruf
des Bürgermeisters für Hilfe nach Brand
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Regis-Breitingen, Hagenest, Ramsdorf und Wildenhain! In der Ortslage Wildenhain ereignete sich ein verheerender Stall-/ Scheunenbrand bei der Familie Straßburger. Das Gebäude wurde bei dem Brand völlig zerstört und zudem sind 20 Rinder, die zu dieser Zeit darin untergebracht waren, in den Flammen umgekommen. Um den dabei entstandenen finanziellen Schaden ein wenig zu lindern rufe ich, Herr Jörg Zetzsche, als Bürgermeister zum Spenden auf.
Wenn Sie die Familie Straßburger unterstützen möchten, ist das wie folgt möglich:
- in bar – durch persönliche Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse oder
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: DKB Deutsche Kreditbank, Berlin IBAN: DE25 1203 0000 0018 0314 01 BIC: BYLADEM1001 Verwendungszweck: Spende/ Hilfe Strassburger
WICHTIG: Für eine ausdrückliche Veröffentlichung des Spendernamens muss – aus Datenschutzgründen – der Stadt eine schriftliche Erlaubnis vorliegen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung -).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.
Eine Veröffentlichung einer Spende ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. Sollte eine Zustimmung bei Beschlussvorlage nicht vorliegen, wird diese dem Verwaltungsausschuss der Stadt bzw. dem Stadtrat als anonyme Spende zur Genehmigung vorgelegt.
Spendenaufruf
zum Wahlergebnis der Landratswahl 2022, der Stadt Regis-Breitingen
die nächste Wahl findet ca. im Frühjahr 2024 statt
!!!Bei langanhaltender Trockenheit bzw. ab Waldbrandwarnstufe III ist die Durchführung
des Lagerfeuers verboten!!!
Das Einwohnermeldeamt informiert
Für das Einwohnermeldeamt bitten wir weiterhin um die Vereinbarung eines Termins. Wir bitten Termine und
Anfragen telefonisch unter Tel.: 034343-718-22 oder schriftlich an ➞ herrheinze@stadt-regis-breitingen.de zu
stellen. Für Anliegen im Einwohnermeldeamt ohne vorherige Terminvereinbarung kann es zu längeren
Wartezeiten kommen. Wir bitten um Beachtung.
Das Einwohnermeldeamt ist an folgenden Tagen
telefonisch erreichbar:
Montag: 09.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 11.00 Uhr
Stadt Regis-Breitingen
Rathausstraße 25
04565 Regis-Breitingen
034343-718-0
034343-718-30
info@stadt-regis-breitingen.de
Dienstag: | Donnerstag: |
09.00 - 12.00 Uhr | 09.00 - 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
telefonische Erreichbarkeit Einwohnermeldeamt
Montag: | Mittwoch: | Freitag: |
09.00 - 15.00 Uhr | 09.00 - 12.00 Uhr | 09.00 - 11.00 Uhr |
Herr Bergander
034343-718-20
gs.pr-bn@polizei.sachsen.de
Rathausstraße 25
04565 Regis-Breitingen
Dienstag: | Donnerstag: |
09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Ich freue mich, dass Sie zu unserer Webseite gefunden haben und möchte Sie herzlich willkommen heißen.
Regis-Breitingen mit seinen Ortsteilen Ramsdorf, Hagenest und Wildenhain liegt 35 km südlich von Leipzig direkt an der Grenze zu Thüringen. Im Neuseenland inmitten von viel Grün gelegen, können Sie sich an einem angrenzenden Naturschutzgebiet ebenso erfreuen wie am herrlichen Haselbacher See. Bis nach Altenburg mit seinem Schloß sind es nur 15 km und auch Leipzig ist in einer halben Stunde mit der S-Bahn erreichbar. Dank einer günstigen Autobahnanbindung in der Nähe ist auch Chemnitz schnell und problemlos zu erreichen.
Regis-Breitingen verfügt neben seiner über 1000- jährigen Geschichte über eine sehr gute Infrastruktur mit Kita, Grund -und Oberschule, einer tollen Sportstätte sowie einem schönen Freibad.
Es gibt ein reges Vereinsleben und ein sehr gutes Miteinander in unserer Stadt.
Es gibt viele Gründe unsere Kleinstadt zu besuchen oder sogar seinen Lebensmittelpunkt hier zu verankern.
Ich freue mich auf Sie und lade Sie ein, sich hier selbst einen Eindruck zu verschaffen und wünsche Ihnen viel Spaß beim lesen.
Ihr
Jörg Zetzsche
-Bürgermeister-