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Hinweise zur Hundehaltung in Regis-Breitingen
Wer mit Verantwortung einen Hund halten will, sollte folgende Regeln beachten:
- Die Hundesteuer (geregelt in der Hundesteuersatzung)
Wer im Gebiet der Stadt Regis-Breitingen einen über drei Monate alten Hund hält, hat das zum Zwecke der Erhebung einer Hundesteuer innerhalb von 2 Wochen nach dem Beginn der Hundehaltung oder nach dem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, unter Angabe der Rasse und des Alters, der Kämmerei der Stadt Regis-Breitingen anzuzeigen.
Die bei der Anmeldung ausgehändigte Hundesteuermarke sollte der Hund außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes tragen, es erleichtert im Falle eines entlaufenen Hundes die Rückführung an den Besitzer.
Die Hundesteuer dient nicht der Kostendeckung für Hundekotbeseitigung, sondern soll die Anzahl der Hunde in Grenzen halten. Sie ist als eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme zu betrachten, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen sein kann.
Endet die Hundehaltung bzw. bei Weg- oder Umzug des Hundehalters, ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen unter Rückgabe der Hundesteuermarke zu melden.
- Der Leinenzwang
Im Gebiet der Stadt Regis-Breitingen gibt es keinen generellen Leinenzwang, die Tiere sind jedoch so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Der Tierhalter hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Geeignet sind Personen, auf deren Zuruf der Hund gehorcht und welche zum Führen eines Tieres auch körperlich in der Lage sind.
In Grün- und Erholungsanlagen (z.B. Parks, Gartenanlagen) sowie allgemein in Bereichen, wo mit viel Publikumsverkehr zu rechnen ist (insbesondere Schulen, Kindergärten und in der Nähe von Einkaufsstätten etc.) soll der Hund grundsätzlich an der Leine geführt werden.
Die eigene Tierliebe sollte nicht auf andere übertragen werden. Respektieren Sie, dass manche Menschen Angst vor Hunden haben. In solchen Fällen sollte auch nicht versucht werden den anderen von der Ungefährlichkeit des Hundes zu überzeugen, nehmen Sie den Hund einfach an die kurze Leine, damit sich andere Bürger nicht unsicher fühlen.
- Hundekot
(geregelt im Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)
Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, öffentliche Flächen (z.B. Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Sportplätze) durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
Die durch Tiere dennoch verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. Dazu können im Handel erhältliche Hundesets oder Kottüten verwendet werden. Einfache Mittel wie Schaufel und Zeitungspapier oder Plastikbeutel erfüllen jedoch auch ihren Zweck. Die Entsorgung hat im eigenen Hausmüll zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann der verpackte Hundekot in den aufgestellten städtischen Abfallbehältern entsorgt werden.
Von öffentlich zugänglichen Liegewiesen und insbesondere von Kinderspielplätzen sind Tiere fernzuhalten!!!
Hundekot birgt gesundheitliche Risiken, da er Träger von Bakterien, Viren und Parasiten (z.B. Würmern) ist. Die Eier der Würmer werden durch Hundekot verbreitet, wobei nicht nur an dem Kot schnüffelnde Hunde infiziert werden können, sondern auch eine Übertragung auf den Menschen möglich ist. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene. Die infektiösen Eier bleiben u. a. an Schuhsohlen haften und können dadurch auch in Wohnbereichen verbreitet werden.
„Haben Sie etwas vergessen? Bitte nicht einfach davonschleichen“
Dies ist eines von 4 freundlichen Erinnerungen auf Hinweisschildern im Bereich der Grund- und Oberschule und am Stadtpark. Die Stadtverwaltung hat Hinweisschilder aufstellen lassen, die die nachlässigen Bürgerinnen und Bürger an Ihre Pflicht zur Entfernung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner erinnern sollen.
- Hundegebell (geregelt in § 117 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OwiG)
Haustiere sind so zu halten, dass Dritte nicht durch anhaltenden Lärm, oder auf andere Weise (z.B. durch Gerüche und Ausdünstungen) belästigt oder gestört werden.
Halten Sie ihren Hund artgerecht und verschaffen Sie ihm ausreichend Bewegung in Wald und Flur. Sorgen Sie mit einer ausgewogenen Ernährung für dessen Wohlbefinden. Alleingelassene Hunde fühlen sich vernachlässigt, was zu Bell- oder Jaulattacken führen kann. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner und Nachbarn, denn dies sind die besten Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander von Hunde- und Nichthundebesitzern.
Hundebellen kann als unzulässiger Lärm und somit als Ordnungswidrigkeit gelten. Dabei kann sich bei störendem Hundegebell auch das Ordnungsamt einschalten. Diese können gegen die Tierhalter Anordnungen erlassen, wenn Nachbarn sich über lange andauerndes Bellen beschweren.
Mit der Fahrbahndeckenausbesserung im Garagenkomplex Straße der Deutschen Einheit wurde auch der verkehrsrechtliche Aspekt geprüft. So wurde die Berechtigung zur Zufahrt zum Garagenkomplex einer begrenzten Personengruppe zugeordnet.
Das Zeichen 260 verbietet die Einfahrt und das Parken innerhalb des Bereichs für Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Die Personengruppe, welche einen Stellplatz gemietet, Besitzer oder Eigentümer einer Garage sind, sind von diesem Einfahrtsverbot ausgenommen. Fahrzeuge, die von ihren Fahrzeugführern unberechtigt in diesem Garagenkomplex abgestellt werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die durch ein Bußgeldverfahren verfolgt wird.
Neu ist auch ein Bereich hinter den Wohnblöcken Am Stadion 2-8 und 10-16. Hier wurde die Notwendigkeit einer Feuerwehrzufahrt erkannt. Dieser Bereich wurde durch Zeichen 250 „Durchfahrt verboten“ und der amtlichen Kennzeichnung „Feuerwehrzufahrt“ gekennzeichnet. Hier haben nur Rettungsfahrzeuge das Recht zur Einfahrt.
„Was ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)? Welche Aufgaben hat es? Und welche Leistungen bietet es?“„Unser Film „BBK – Leistungen für einen modernen Bevölkerungsschutz“ beantwortet diese Fragen und gibt Einblicke in die vielfältigen Aufgabenbereiche des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.“Lizenz