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Touristeninformation

Familienpass des Freistaates Sachsen

Um den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken und um Familien mit mehreren Kindern den Zugang zu den kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen zu erleichtern, gibt es bereits seit über 20 Jahren den Sächsischen Familienpass. Mit diesem Pass können anspruchsberechtigte Eltern mit ihren Kindern kostenlos viele staatliche Einrichtungen besuchen.

Voraussetzungen

  • ständiger Wohnsitz in Sachsen
  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

Verfahrensablauf

Den Familienpass beantragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Einwohnermeldeamt

Alternativ können Sie hier einen Antragsvordruck abrufen. Reichen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben mit Ihren Unterlagen ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
  • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

Fristen

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

Frühlingsspaziergänge 2025 Sachsen

Im April startet die Aktion »Frühlingsspaziergänge 2025«. Bis Juni können interessierte Gäste dank vieler regionaler Organisatorinnen und Organisatoren auf zahlreichen Touren Natur und Umwelt im Freistaat entdecken. Ob Wanderungen mit Forstleuten, Wanderungen um Sachsens Talsperren oder Vogelstimmenexkursionen mit Ornithologen – die Aktion bietet auf mehr als 300 Ausflügen in diesem Jahr ein vielseitiges Programm.

Alle Frühlingsspaziergänge mit Veranstaltungsdetails sind unter www.frühlingsspaziergang.sachsen.de abrufbar. Das gedruckte Programmheft ist in verschiedenen Einrichtungen erhältlich. Darüber hinaus steht das Heft unter Frühlingsspaziergänge 2024 Programmheft – Publikationen – sachsen.de zum Download bereit.

Der Link zur Region Westsachsen findet sich hier.

Die Ausflüge werden von Umweltbildungseinrichtungen, ehrenamtlichen Naturschützerinnen und -schützern, Privatpersonen, Kommunen, vom Staatsbetrieb Sachsenforst sowie von Natur- und Landschaftspflegeverbänden durchgeführt.

Die Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Tourismusverein Borna und Kohrener Land e. V.

04552 Borna
Markt 2

  03433 873195
  03433 873199
  info@tourismus-bk.de
   www.tourismusverein-borna-kohrenerland.de

Öffnungszeiten:

Mo9.00 - 13.00 Uhr13.30 - 17.00 Uhr
Di9.00 - 13.00 Uhr13.30 - 17.00 Uhr
Mi9.00 - 13.00 Uhr
Do9.00 - 13.00 Uhr13.30 - 17.00 Uhr
Fr13.30 - 13.00 Uhr
 

Wir bieten Ihnen:

  • Informationsmaterial
  • Druckerzeugnisse über die Große Kreisstadt Borna und das Kohrener Land sowie
    Nachbarregionen
  • Reit-, Rad- u. Wanderkarten
  • Organisation von Ausflügen,  Tagesprogrammen, Firmenfeier, Kinderprogrammen
  • Vermittlung von Übernachtungen
  • Führungen und Reisebegleitung im Kohrener Land, Leipziger Neuseenland und Muldenland
  • Verkauf von regionalen Produkten (Töpferwaren, Honig, Fruchtaufstriche, Wein u. v. m.)
  • Geschenkkörbe
  • Tickets für verschiedene Veranstaltungen