Aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Regis-Breitingen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Regis-Breitingen über die öffentliche Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan „Blumrodaer Straße, Regis“ der Stadt Regis-Breitingen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Regis-Breitingen über die öffentliche Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan „Blumrodaer Straße, Regis“ der Stadt Regis-Breitingen
Der Stadtrat Regis-Breitingen hat in seiner Sitzung vom 25.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Blumrodaer Straße, Regis“ der Stadt Regis-Breitingen gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Plangebiet befindet sich in Regis-Breitingen, im Ortsteil Regis, nördlich und südlich der Blumrodaer Straße.
Vorrangiges Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen, die den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in Regis-Breitingen gerecht werden. Außerdem soll mit der Planung die Betriebserweiterung für den bestehenden SB-Lebensmittelmarkt ermöglicht werden. Angestrebt wurde ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept, das gleichzeitig bestehende Grün- und Freiräume sichert
und weiterentwickelt.
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die zugehörigen Fachgutachten werden
vom 10.11.2025 bis 12.12.2025
auf der Webseite der Stadt Regis-Breitingen unter
https://www.stadt-regis-breitingen.de/bau-wirtschaft/bebauungsplaene/
sowie ab 03.11.2025 über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung veröffentlicht.
Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Rathaus der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstraße 25, im Sitzungszimmer in 04565 Regis-Breitingen während der Dienststunden:
Montag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen schriftlich oder per Mail an die
Mailadresse herrmikoleiczik@stadt-regis-breitingen.de eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen
Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:
· Landkreis Leipzig
Festsetzungen zu Solaranlagen, Verbot von Schottergärten, Gewässerschutzstreifen zum
Schweißgraben, Umgang mit Niederschlägen, Niederschlagsbewirtschaftungskonzept,
Schall- und Geruchsimmissionsprognosen, Artenschutz- und
Landschaftsschutzmaßnahmen, Hinweise zu Baumpflanzungen, insektenfreundliche
Beleuchtung, Vermeidung von Bodenbeeinträchtigungen während der Bauzeit,
Betrachtung ÖPNV, Begrenzung Bodenversiegelung, Klimaschutz und Energiekonzept
· Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft, Sächsisches
Oberbergamt und Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
Altbergbaugebiet, Baugrundvorgutachten wird empfohlen
Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
· Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.05.2025
. Grünordnerischer Fachbeitrag vom 10.07.2025
. Baugrundvorgutachten vom 10.07.2024
· Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept vom 11.08.2025
. Geräuschimmissionsprognose vom 03.06.2025
· Geruchsimmissionsprognose vom 09.08.2024
· Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des
Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf
Fläche, Niederschlagswasser, Boden und Grundwasser, oberirdische Gewässer, Luft,
Globalklima und Mikroklima, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch
(insbesondere zu Erholungspotenzial, Lärm, Luftqualität), Kulturgüter und sonstige
Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen. Der
Umweltbericht benennt Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung
oder zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
Des Weiteren liegen eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes
und ein Gestaltungsplan für das Plangebiet vor.
Regis-Breitingen, den 23.10.2025

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
NEU - Bürgersprechstunde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da die Stadtratssitzungen zum überwiegenden Teil im Schulungsraum der Feuerwehr in der Kernstadt stattfinden, habe ich mich entschlossen, in den Ortsteilen eine Bürgersprechstunde einzurichten.
Diese soll alle zwei Monate dienstags vor der Stadtratssitzung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Ramsdorf im Gebäude des SV Ramsdorf stattfinden (Sportplatz).
Ihr Bürgermeister Jörg Zetzsche
Pressemitteilung KommStEG mbH
Kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen
Die sechs Kommunen des Südraums Leipzig – Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau – haben ihre gemeinsame kommunale Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen. Die Stadt- und Gemeinderäte wurden entsprechend informiert. Ziel des Projektes war es, eine strategische Grundlage zu schaffen, um die Wärmeversorgung künftig klimafreundlicher, unabhängiger und effizienter zu gestalten. Dabei hat jede Kommune ihren eigenen Wärmeplan erhalten, der auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten ist.
Im Rahmen des Projekts wurden zunächst der aktuelle Stand der Wärmeversorgung sowie die Potenziale für erneuerbare Energien und industrielle Abwärme untersucht. Die Analyse zeigt, dass die Wärmeversorgung in den sechs Kommunen heute noch überwiegend erdgasbasiert ist. Gleichzeitig bestehen Potenziale, auf lokale Energiequellen wie Umweltwärme, Solarthermie, oberflächennahe Geothermie sowie Abwärme aus Industrieprozessen zurückzugreifen. Darüber hinaus wurden bestehende Wärmenetze berücksichtigt. Auf diesen Grundlagen konnten in allen Kommunen Fokusgebiete identifiziert werden, in denen der Einsatz von Wärmenetzen künftig besonders sinnvoll sein kann.
Eine eigens gegründete Steuerungsgruppe hat den gesamten Entstehungsprozess der Wärmeplanung aktiv unterstützt, beraten und die Ergebnisse des Wärmeplans bestätigt. Sie bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Kommunalverwaltungen, der Kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft mbH, der Energieversorger, der Netzbetreiber, der Wohnungswirtschaft sowie weiterer regionaler Unternehmen.
Für jede Kommune wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der die wichtigsten nächsten Schritte definiert. Dazu gehörten die Prüfung neuer Wärmenetzprojekte, die stärkere Nutzung lokaler Energiequellen, die schrittweise Umstellung der Energieversorgung und perspektivisch auch die mögliche Einbindung von grünem Wasserstoff. Die Ergebnisse der Wärmeplanung dienen damit als wesentliche Grundlage, um in den kommenden Jahren konkrete Projekte gezielt anzustoßen und die Wärmewende aktiv zu gestalten.
Die vollständigen Ergebnisse, Fokusgebiete und Handlungsempfehlungen sind ab sofort auf der Homepage der Stadt Regis-Breitingen verfügbar. Die kommunale Wärmeplanung muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden, um neue technische Entwicklungen, gesetzliche Rahmenbedingungen und regionale Potenziale berücksichtigen zu können.
Das Vorhaben „Kommunale Wärmeplanung für die Städte und Gemeinden Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Kommunaler Wärmeplan der Stadt Regis-Breitingen Endbericht
Frau Philipp-Hofmann
034343-718-0
meldeamt@stadt-regis-breitingen.de


